Die Korporationsgemeinde besorgt im Interesse ihrer Bürger und der Allgemeinheit nach den Vorschriften des Gemeindegesetzes und des Korporationsreglementes folgende Aufgaben:
a) Sie verwaltet und nutzt ihr Korporationsgut.
b) Sie leistet aus dem Reinertrag ihres Vermögens angemessene Beiträge für öffentliche, gemeinnützige und kulturelle Zwecke.
c) Sie bewirtschaftet und pflegt die eigenen Wälder.
d) Sie fördert den Erholungsraum 'Hasliwald'.